Mitgliedsbeiträge
Jährliche Mitgliedsbeiträge der GMDS e.V. Stand 13.09.2005
| Ordentliches Mitglied |
€ 75,-- |
| Sektion Medizinische Dokumentation |
€ 50,-- |
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- Beitragsvergünstigung bei Doppelmitgliedschaft in der GI oder DGEpi |
€ 60,-- |
| Ein Beitrag bei der Doppelmitgliedschaft Sektion Medizinische Dokumentation / Doppelmitgliedschaft DVMD |
€ 79,-- |
| Studentisches Mitglied |
€ 0,-- |
| Jungmitglieder |
50%-30% d. Beitragssatzes |
| Seniorenmitgliedschaft |
50 % d. letzten Beitragssatzes |
| Förderndes Mitglied |
Nach Vereinbarung, mind. € 600,-- |
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1) Befreundete Fachgesellschaften
Das Präsidium der GMDS beschließt mit Mehrheit einer med./wiss. Fachgesellschaft den Status einer „befreundeten Fachgesellschaft“ zuzuerkennen.
Voraussetzungen sind:
a) Die FG ist ein gemeinnütziger Verein
b) Der Satzungszweck der FG widerspricht nicht der Satzung der GMDS
c) Die FG verfolgt keine den Zielen der GMDS entgegenstehenden Ziele
Den Mitgliedern der FG wird ein prozentualer Beitragsrabatt in der Höhe gewährt, die diese FG auch GMDS-Mitglieder einräumt. Der Höchstrabatt beträgt 50% des GMDS-Beitrags.
Mit der FG ist eine schriftliche Vereinbarung auf Gegenseitigkeit zu schließen.
Die GMDS Zeitschrift („Silberfisch“) wird in diesen Fällen nicht in Papierform angeboten.
2) Studenten und Jungmitglieder
A) Jeder/Jede Student(in)1kann während eines Erststudiums2kostenfrei Mitglied der GMDS werden. Bürgen sind nicht erforderlich. Die GMDS Zeitschrift („Silberfisch“) wird in diesen Fällen nicht in Papierform angeboten. Der Studentenstatus ist jährlich unaufgefordert durch Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung zu belegen. Ansonsten geht die kostenfreie Mitgliedschaft automatisch in eine Jungmitgliedschaft über.
[1] Dies gilt für ALLE Fächer und Universitäten sowie Fachhochschulen
[2] Kostenbefreiung ist auf begründeten Antrag an den Vorstand bei Zweitstudien möglich.
B) Jungmitglieder sind zum halben Beitragssatz Mitglied. Sind sie auch Mitglieder in befreundeten FG reduziert sich der Satz auf Antrag an den Vorstand bis auf 30%.
Jungmitglieder sind:
a) ehem. Studentische Mitglieder
1) bis zu vier* Jahren nach Studienabschluß
2) im Falle eines Dissertationsvorhabens bis zu dessen Abschluß
3) im Falle einer Facharzt oder vergleichbaren Weiterbildung bis zu deren Abschluß
b) Studierende aus Zweitstudien, Aufbau- und Weiterbildungsstudiengängen
Die Ziffern a1 – a3 gelten entsprechend.
c) Arbeitslose Mitglieder mit Vorlage einer Bescheinigung. Auf begründeten Antrag kann der Vorstand Beitragsbefreiung aussprechen.
3) Verstärkte Fördermaßnahmen für jüngere Mitglieder
Studentische Mitglieder, von denen ein Vortrag auf einer GMDS-Tagung akzeptiert und gehalten wird, erhalten auf Antrag den Kongressbeitrag erlassen und können auf Antrag die Reisekosten bis zur Höhe der Reisekostensätze des öffentlichen Dienstes erstattet bekommen.
Jungmitgliedern, von denen ein Vortrag auf einer GMDS-Tagung akzeptiert und gehalten wird, kann auf Antrag der Kongressbeitrag und ein Jahresbeitrag für die GMDS erlassen werden.
Studentischen Mitgliedern, von denen ein Poster auf einer GMDS-Tagung akzeptiert und vorgestellt wird, kann auf Antrag der Kongressbeitrag erlassen werden.
Jungmitgliedern, von denen ein Poster auf einer GMDS-Tagung akzeptiert und vorgestelltwird, kann auf Antrag ein Jahresbeitrag für die GMDS erlassen werden.
4) Seniorenmitgliedschaft
Mit Austritt aus dem Berufsleben reduziert sich der Beitrag auf Antrag auf 50% des letzten gezahlten regulären Beitrags. In begründeten Ausnahmen kann der Vorstand auf Antrag Beitragsfreiheit gewähren.
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