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GMDS e.V.
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GMDS-Beiratskommission - Zertifikat Biometrie in der Medizin - Vorsitz BIO


Die GMDS und die Internationale Biometrische Gesellschaft - Deutsche Region (DR) haben 1981 die Vergabe eines gemeinsamen Zertifikats "Biometrie in der Medizin" beschlossen.

1. Zielsetzung

Das Zertifikat „Biometrie in der Medizin“ bescheinigt dem/der Inhaber(in) die Qualifikation für verantwortliche Positionen in der Medizinischen Biometrie sowohl hinsichtlich der akademischen Aus- bzw. Weiterbildung als auch bezüglich einer 5-jährigen biometrischen Tätigkeit in der Medizin.

Wir beziehen uns dabei auf internationale Standards wie sie in folgenden Dokumenten formuliert werden:

Gelfond JAL et al. (2011) Principles for the ethical analysis of clinical and translational research, Statist. Med. 30:2785–2792

http://www.amstat.org/committees/ethics/index.cfm

Das Zertifikat "Biometrie in der Medizin" ist vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie von der European Agency for the Evaluation of Medicinal Products (EMEA) anerkannt. Es bescheinigt dem/der Inhaber/in die Qualifikation in Hinblick auf die Funktion eines verantwortlichen Biometrikers in einer klinischen Prüfung gemäß ICH-Guidelines (insbesobdere ICH E6 Good clinical practice und ICH E9 Statistical Principles for Clinical trials).

Gerlinger C et al. (2011) Considerations on what constitutes a ”Qualified Statistician” in regulatory guidelines, Statist. Med. Epublished ahead of print, DOI: 10.1002/sim.4345.

2. Voraussetzungen zur Erteilung des Zertifikats

Die Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikats „Biometrie in der Medizin“ sind in § 2 der Vergabeordnung genannt.

Insbesondere müssen praktische Erfahrungen bei der

a) Planung, Durchführung und Auswertung klinischer Therapiestudien nachgewiesen werden.

Diese Tätigkeit sollte als Schwerpunkt der praktischen Erfahrung unter der Leitung eines erfahrenen Biometrikers durchgeführt worden sein.

Darüber hinaus muss in mindestens einem weiteren der unter b) bis h) genannten biometrischen Tätigkeitsfelder eine praktische Erfahrung vorliegen:

b) Planung und Auswertung von präklinischen Studien
c) Planung und Auswertung von Prognose- und Diagnosestudien
d) Planung und Auswertung epidemiologischer Studien
e) Statistische Analysen im Bereich des Gesundheitswesens
f) Erstellung und empirische Überprüfung biomathematischer Modelle
g) Anwendungsorientierte Weiterentwicklung statistischer Verfahren
h) Entwicklung und Anwendung von Computerprogrammen für statistische und biometrische Verfahren.

Die Fachgebiete gemäß §3 Abs. 2 gruppieren sich im Wesentlichen um  folgende Themen:

I: Medizinische Biometrie

I.1 Grundlagen

1. Lineare / generalisierte lineare Modelle
2. Nichtparametrische Verfahren
3. Multiples Testen und sequentielle Verfahren
4. Longitudinaldaten
5. Überlebenszeitanalyse
6. Methoden der beschreibenden Statistik
7. Datenverarbeitung und statistische Software
8. Versuchsplanung

I.2 Anwendungen

1. Präklinische Studien
2. Klinische Studien
3. Epidemiologische und klinisch-epidemiologische Studien
4. Qualitätsmanagement und Gesundheitsökonomie
5. Humangenetik
6. Nutzen/Risiko-Abschätzungen
    (z.B. Bewertung unerwünschter Arzneimittel-Wirkungen)

I.3 Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten

1. Studienformen im klinischen Entwicklungsplan
2. Regularien klinischer Studien
(Gesetze, Verordnungen, Guidelines)
3. Ethische Voraussetzungen

II: Medizin

1. Medizinische Terminologie
2. Struktur und Funktion des menschlichen Organismus
    (Anatomie, Biologie, Biochemie, Physiologie)
3. Pathologie (Nosologie, Pathophysiologie)
4. Prinzipien von Diagnose und Therapie
5. Grundlagen eines klinischen Faches
6. Epidemiologie
7. Klinische Pharmakologie
8. Ökonomische und soziale Aspekte der Medizin
9. Öffentliches Gesundheitswesen
 
III: Mathematische und statistische Grundlagen

III.1 Mathematische Grundlagen

1. Grundbegriffe der Analysis
2. Grundbegriffe der linearen Algebra

III.2 Statistische Grundlagen

1. Wahrscheinlichkeitsrechnung
2. Statistische Verteilungen
3. Test- und Schätzverfahren


Die Zertifikatskommission prüft, ob durch den Antrag Fachkenntnisse aus diesen
Themenkatalogen hinreichend nachgewiesen werden.

Für die Erlangung des Zertifikats ist

•    der Nachweis einer strukturierten Ausbildung zu allen Themen aus Punkt I.1, I.3 und III notwendig;
•    der Nachweis aktiver Arbeit in zwei Themen aus Punkt I.2 notwendig;
•    der Nachweis von Grundkenntnissen in zwei klinischen Fächern notwendig oder in einem klinischen Fach plus einem weiteren Punkt aus Bereich II.


3. Anerkennungen

Für die gemäß § 2 Abs. 1, Nr. 1 der Vergabeordnung als Eingangsqualifikation genannten Hochschulabschlüsse werden folgende Fachkenntnisse anerkannt:

Zur Anerkennung von Kenntnissen aufgrund eines Hochschulstudiums:

-    Für das Hochschulstudium Medizin mit bestandenem erstem Staatsexamen wird Bereich II anerkannt.
-    Für das Vordiplom oder Bachelorabschluss in Mathematik/Statistik wird Punkt III.1 anerkannt
-    Für einen Diplom oder Masterabschluß in Statistik wird Bereich III und Punkt I.1 anerkannt.
-    Anerkennung der in den Bereichen I und/oder III geforderten Kenntnisse ist nach Abschluss eines durch die Kommission als geeignet erachteten Bachelor-, Master- oder strukturierten PhD-Programms möglich.
-    Ein Promotionsabschluss oder eine Habilitation an einer med. Fakultät, sowie ein universitären Abschluss im Nebenfach Medizin führen zur Anerkennung von Bereich II.
-    Der Masterabschluss Medizinische Biometrie führt zur Anerkennung aller unter I bis III genannten Fachkenntnisse.
 

Zur Anerkennung komplementärer Kenntnisse:

Abhängig vom Eingangsstudium muss ein(e) Kandidat(in) Fachkenntnisse in den
komplementären Fachgebieten nachweisen. In der Regel werden komplementäre
Fachkenntnisse durch eine Weiterbildung erworben, deren Erfolg gemäß § 4, Abs. 2 der Vergabeordnung wie folgt präzisiert wird:

Kenntnisse zu einzelnen Themen aus I.1 (Grundlagen) können durch Scheine oder transcripts of records zu Hochschulveranstaltungen, sowie durch belegte erfolgreiche Teilnahme an (postgradualen) fachspezifischen Weiterbildungsangeboten belegt werden.

Kenntnisse zu einzelnen Themen aus I.2 (Anwendungen) können durch eigene Publikationen und/oder gutachterliche Stellungnahme des qualifizierten biometrischen Betreuers nachgewiesen werden.  Für das Fachgebiet  I.2 sind neben Personen mit der Lehrbefugnis für das Fach „Medizinische Biometrie/ Medizinische Statistik“ weiterhin promovierte Inhaber des Zertifikates „Biometrie in der Medizin“ als Gutachter zugelassen.
 
Kenntnisse zu Themen aus I.3 (Entwicklung von Arzneimitteln und Medizin-produkten) werden durch die erfolgreiche Teilnahme an einem GCP-Training, Prüfarztkurs und an entsprechenden Kursen (auch firmenintern) nachgewiesen.

Der Nachweis von Kenntnissen zu Themen aus Bereich II (Medizin) erfolgt durch erfolgreiche Teilnahme an spezifischen Kursen in einer (postgradualen) fachspezifischen Weiterbildung und Vorlage von CME-Punkten aus medizinischen Weiterbildungsveranstaltungen.

Der Nachweis von Kenntnissen zu Themen aus Bereich III (Mathematische und statistische Grundlagen) erfolgt durch erfolgreiche Teilnahme an spezifischen Kursen (etwa Propädeutikkurse im Vorfeld spezifischer Master- oder strukturierter Promotionsprogramme sowie reguläre Hochschulveranstaltungen).

Generell können Kenntnisse auch durch die erfolgreiche Teilnahme an eLearning- Angeboten erworben werden. 

Kontaktadressen zu einschlägigen Kurs- und Weiterbildungsangeboten vermitteln die beteiligten Fachgesellschaften:

GMDS: http://www.gmds.de
IBS-DR: http://www.biometrische-gesellschaft.de

Bei fehlenden individuellen Kenntnissen sollte das notwendige Weiterbildungs-programm für den Bewerber mit der Kommission beraten und entwickelt werden.

Zur Anerkennung der praktischen Tätigkeit:

Zur Übernahme verantwortlicher Aufgaben im Rahmen klinischer Studie benötigt ein Statistiker mehrere Jahre praktische Erfahrung. Deshalb können Tätigkeiten im Rahmen der methodischen Weiterentwicklung von statistischen Verfahren und Aktivitäten außerhalb der klinischen Forschung (Versorgungsforschung, epidemiologische Studien, Gesundheitsökonomie) nur bedingt für die nachzuweisende praktische Tätigkeit anerkannt werden. Aus diesem Grund sollen von den 5 geforderten Jahren mindestens 3 Jahre mit verantwortlicher Tätigkeit und Schwerpunkt im Bereich klinischer Studien verbracht worden sein. Für die verbleibende Zeit können auch verantwortliche Tätigkeiten aus den Bereichen b bis h (Abschnitt 2 dieses Anhanges) durchgeführt werden.

Die Art und Qualität der praktischen Tätigkeit  werden durch ein Gutachten des Betreuers (der Betreuer), der (die) während der praktischen Phase des Bewerbers als Mentor(en) tätig war(en), belegt.

Als Mentor gelten Personen mit einem ausreichenden fachlichen Hintergrund für die zu begleitende praktische Tätigkeit. Hierzu zählen für den Bereich  klinischer Forschung Personen, die das Zertifikat oder die Lehrbefugnis im Fach Med. Biometrie besitzen. Es soll ein kontinuierlicher Kontakt zwischen Mentor und Bewerber bestehen.

Zum Nachweis der Qualität der praktischen Tätigkeit können zu dem (den) Gutachten Listen mit Publikationen oder kurzen Projektbeschreibungen beigelegt werden.

Hochschulabsolvent(inn)en gemäß §2, Abs. 2 oder §2, Abs. 3 können Anträge mit dem Nachweis der geforderten Voraussetzungen direkt an die Zertifikatskommission „Biometrie in der Medizin“ richten.


4. Antragstellung

Anträge auf Erteilung des Zertifikats „Biometrie in der Medizin“ können gemäß § 4 der Vergabeordnung jederzeit an die/den Vorsitzende(n) der Zertifikatskommission gerichtet werden. Der Vorsitzende ist derzeit:

Prof. Dr. Ulrich Mansmann
IBE – Institut für Medizinische Informationsverarbeitung
Biometrie und Epidemiologie der Ludwig-Maximilians-Universität München
Marchioninistraße 15
81377 München
Telefon: 089-7095-4491
Telefax: 089-7095-7491
E-Mail: ibe@ibe.med.uni-muenchen.de

Folgende Unterlagen sind dem formlosen Antrag beizufügen:

a) Lebenslauf

b) Zeugnis über den Hochschulabschluss gemäß § 2 der Vergabeordnung

c) Nachweis der 5-jährigen praktischen Tätigkeit gemäß § 2 Abs.1 Nr. 3 der
    Vergabeordnung und Abschnitt 2, Abs. a-h des Anhangs. Insbesondere
    sollten selbständig durchgeführte Tätigkeiten erwähnt werden sowie die
    Institutionen, an denen die Tätigkeit erfolgte sowie die Gutachten der
    Mentoren, die die Tätigkeit betreut haben.

d) Beschreibung der Weiterbildung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 der  
    Vergabeordnung und Abschnitt 2 Abs. I bis Abs. III des Anhangs.
    Der Bericht soll über die Fachkenntnisse Aufschluss geben.

     e) Verzeichnisse der wissenschaftlichen Vorträge und Publikationen, ggf.
           auch von nicht publizierten wissenschaftlichen Ausarbeitungen. Die Listen
           sollen so gegliedert oder gekennzeichnet sein, dass eine Zuordnung der
                 einzelnen Arbeiten zu den in Abschnitt 2 des Anhangs genannten
            Fachgebiete und Themenkataloge möglich ist.

g) Beleg über die an die GMDS eingezahlte Bearbeitungsgebühr gemäß § 4, Abs. 3 der Vergabeordnung. Zur Zeit sind dies 100 EUR, einzuzahlen bei der

Deutschen Apotheker- und Ärztebank e.G. Köln,
Kto-Nr: 000 160 1822
BLZ: 370 606 15

h) Drei Themenvorschläge für die mündliche Aussprache gemäß § 6 der Vergabeordnung. Die Themen sollen sich auf praktische und methodische Probleme bei klinischen Studien beziehen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit erkennen lassen.

Derzeit gibt es 112 Zertifikatsinhaber.


Downloads:

Vergabeordnung

Anhang zur Vergabeordnung




Beiratskommission Zertifikat Biometrie in der Medizin
Leitung:
Prof. U. Mansmann (München)
mansmann@ibe.med.uni-muenchen.de




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Letzte Aktualisierung am:
Donnerstag, 10.05.2012


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